Seit 1896 wird im BGB die gesetzliche Erbfolge festgelegt, welche bestimmt wer erbt. An erster Stelle steht der Ehepartner, weiter Erben in erster, zweiter und dritter Ordnung. Darüber hinaus beeinflussen der Güterstand des Ehepaares – Zugewinngemeinschaft oder notariell vereinbarte Gütertrennung – sowie vorhandene Ehe- und Erbverträge die gesetzlichen Erbansprüche.
Häufig ergeben sich nach einem Trauerfall Streitigkeiten um die Erbschaft, weil der Verstorbene zu Lebzeiten seinen letzten Willen gar nicht, unwirksam oder unklar formuliert hat.
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