Manchmal kommt es vor, dass wir einen geliebten Menschen durch die Folgen eines Unfalles oder durch Suizid verlieren. Hier kann es manchmal zu schwerwiegenden Entstellungen kommen. Um dennoch den Hinterbleibenen die Möglichkeit einer würdevollen Abschiednahme zu geben, bedarf es der Tätigkeit eines Spezialisten für Unfallwiederherstellung und Rekonstruktionsmaßnahmen. Durch unser fundiertes Fachwissen und unsere praktische Erfahrung können wir Ihnen dies, bei Bedarf, emöglichen. Unter neusten wissenschaftlichen und fachlichen Gesichtspunkten und unter Wahrung größtmöglicher Pietät dem verstorbenen Menschen gegenüber können wir Ihnen ein würdevolles Abschiednehmen ermöglichen. Hierfür steht Ihnen ausserdem unser "Raum der Stille" 24 Std. zur Verfügung.
Ausserdem sind wir spezialisiert auf die sogenannte Einbalsamierung. Diese konservierenden Maßnahmen sind dringend erforderlich bei Auslandsüberführungen; hier teilweise sogar vorgeschrieben. Es gibt aber auch andere Gegebenheiten, die eine Einbalsamierung sinnvoll erscheinen lassen. Diese währen z.B.:
- bei einem unnatürlichem veränderten Äusseren (z.B. durch Zeichen einer Krankheit und/oder div. Medikation)
- wenn eine verstorbene Person erst nach einigen Tagen aufgefunden wurde
- wenn eine lägerfristige Aufbahrung gewünscht, bzw erforderlich wird
- wenn z.B. in der warmen Jahreszeit, keine Kühlmöglichkeiten vorhanden sind und eine Überführung in einen anderen Ort (der über Kühlmöglichkeiten verfügt) abgelehnt wird
- aus kosmetischen Gründen (durch die Einbalsamierung wird in der Regel ein natürliches Aussehen erreicht)
In all diesen Fällen können wir Ihnen weiterhelfen und Ihnen somit die Sicherheit geben, sich in Würde von einem geliebten Menschen zu verabschieden.